Wer in den USA versehentlich aus der Hosentasche jemanden anruft, darf sich nicht beschweren, wenn er abgehört wird, urteilte vor Kurzem ein US-Bundesgericht.
Nach Ansicht eines US-Gerichts ist das Abhören von persönlichen Gesprächen legal, wenn der Abgehörte den Mitlauscher aus Versehen angerufen hat. Wer ein vertrauliches Gespräch von Angesicht zu Angesicht führen wolle, müsse dafür Sorge tragen, dass er nicht aus Versehen einen Dritten anrufe – zum Beispiel durch Sperren des Handys mit einer PIN. Das Verfahren
Zu diesem Schluss kamen die Richter des US-Bundesberufungsgerichts für den sechsten Bezirk im Verfahren Huff vs. Spaw. Darin ging es um einen Manager, der eine Mitarbeiterin unwissentlich angerufen hatte. Diese protokollierte während des 91 Minuten langen Anrufs ein Vier-Augen-Gespräch zwischen dem Manager und einem Kollegen. Einen Ausschnitt zeichnete sie zudem mit einem iPhone auf. Ihre Notizen gab sie an den Verwaltungsrat des Unternehmens weiter. Hierdurch fühlte sich der Manager in seiner Privatsphäre verletzt, weswegen er im Dezember 2013 Klage gegen seine Mitarbeiterin einreichte. Diese habe gegen die Title-III-Regelung des Omnibus Crime Control and Safe Street Act verstoßen, indem sie ihn absichtlich abgehört und die so erlangten Informationen verbreitet habe.
Auch in Deutschland sind das Abhören von vertraulichen Gesprächen und die Veröffentlichung gemäß §201 des Strafgesetzbuches verboten. Die Argumentation
Nach Ansicht der Richter kann man jedoch nur von einem vertraulichen Gespräch ausgehen, wenn man es nach eigener Einschätzung unter vertraulichen Umständen führt. Um die Vertraulichkeit sicherzustellen, hätten beide Gesprächsteilnehmer zum Beispiel ihre Telefone abschalten können.