Mit insgesamt 26 Shops prellten zwei Männer ihre Kunden: Gingen Bestellungen ein, forderten sie die arglosen Besteller zu Vorkasse-Zahlungen auf. Geliefert wurde nie etwas.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist zwei Betrügern auf die Schliche gekommen, die Kunden mit zahlreichen vermeintlichen Online-Shops geprellt haben. Die beiden 25-jährigen Berliner brachten die arglosen Besteller zu Vorkasseleistungen, ohne auch nur in einem Fall die bestellten Waren zu liefern, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilen. Günstige Preise
Die Männer hatten demnach ihre Masche seit 2012 betrieben und insgesamt 26 Fakeshops mit Domains wie http://www.123kaffeevollautomaten.de, http://www.fritzphone24.de und http://www.pszocker.de ins Netz gestellt. Dort boten sie unter anderem Kaffeemaschinen, Elektroartikel, Motorroller, Smartphones und Spielkonsolen an – alles zu extrem günstigen Preisen, die als Lockmittel dienten.
Nach Eingang der Bestellung wurden die Kunden informiert, dass eine Lieferung nur nach Vorleistung möglich sei. Insgesamt 663 solcher Überweisungen gutgläubiger Käufer, teilweise über mehrere hundert Euro, sind laut Polizei bislang bekannt. Ist so eine Vorkasse-Überweisung einmal von der Bank getätigt worden, lässt sie sich nicht mehr widerrufen. 214.000 Euro Schaden
Im April 2015 wurden die beiden schließlich verhaftet und sollen nach ihrer U-Haft gestanden haben. Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs erwarten sie Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Bereits im Dezember 2013 hatte das Landgericht drei Täter in einem ähnlich gelagerten Fall zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einige der damals bekannt gewordenen Betrugsfälle konnten aber nicht zugeordnet werden und gehen möglicherweise auf das Konto der beiden Männer aus Berlin.
Insgesamt soll sich der Schaden auf 214.000 Euro belaufen. Dabei sollen längst nicht alle Geschädigten Anzeige erstattet haben. Die Polizeidirektion Göttingen bittet alle, die sich betroffen wähnen, um den Blick auf eine Online-Liste mit den Fake-Shops. Anzeige könne in allen Polizeidienststellen im Bundesgebiet erstattet werden.