Wer Windows 10 separat oder vorinstalliert auf einem PC kauft, darf dank des Downgrade-Rechts stattdessen ein älteres nutzen. Ohne Volumenlizenzvertrag ist es aber schwer, dieses Recht auch wirklich auszuüben.
Das Downgrade-Recht ist an sich nichts neues, in der Vergangenheit war es vor allem bei Windows Vista und bei Windows 8 ein großes Thema. Auch bei Windows 10 räumt Microsoft den Kunden wieder das Recht ein, statt des aktuellen Windows ein älteres zu nutzen, um so beispielsweise Kompatibilitätsproblemen aus dem Weg zu gehen. Das gilt nicht nur für Unternehmens-, sondern auch für Privatkunden. In der Praxis ist das Recht aber für alle, die keinen Volumenlizenzvertrag mit Microsoft abgeschlossen haben, nur sehr schwer in die Tat umzusetzen.
Grund dafür sind die Bedingungen, die zu erfüllen sind. So muss die erworbene Windows-10-Lizenz das Downgrade auch wirklich erlauben, was vom Lizenztyp und der erworbenen Windows-10-Edition abhängt. Zudem darf man Windows 10 ausschließlich durch Windows 7 Professional oder Windows 8.1 Pro ersetzen, und auch das nur zeitlich limitiert.
Hinzu kommt, dass Microsoft das Recht zum Downgrade zwar einräumt, sich aber keineswegs in der Verpflichtung sieht, die dafür nötige Vorgängerversion zu liefern. Das Downgrade-Recht hilft daher nur dem, der ohnehin bereits über eine passende ältere Windows-Lizenz verfügt. Die darf er mit dem alten Produktschlüssel auf einem weiteren Rechner einsetzen, während der Windows-10-Schlüssel im Schrank bleibt. Alle anderen haben vom Downgrade-Recht nichts.