Die Substanz, die als Fehlingsche Lösung bezeichnet wird, besteht aus zwei unterschiedlichen Lösungen, die Sie erst während des Versuchs miteinander mischen dürfen. Sie können die Produkte Fehling I und II fertig kaufen oder selber anmischen.
Herstellung der Fehlingschen Lösung
Zur Herstellung der Lösung Fehling I benötigen Sie Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat. Die blaue und geruchlose Substanz ist umweltschädlich und reizend. Reste der Lösung dürfen daher nicht über das Abwasser entsorgt werden. Das Produkt ist gut wasserlöslich, Sie können in 100 ml Wasser bis zu 42 g lösen. Für die Fehlingsche Lösung müssen Sie nur 7 g in 100 ml Wasser auflösen. Für Fehling II benötigen Sie Natriumkaliumtartrat, das als Seignette-Salz bekannt ist. Dieser Stoff ist auch in vielen Lebensmitteln enthalten, also harmlos. Das ebenfalls benötigte Natriumhydroxid wird mit Wasser zu ätzender Natronlauge. Es löst sich unter starker Wärmeentwicklung. Tragen Sie unbedingt Schutzkleidung, während Sie die beiden Substanzen mit 100 ml Wasser mischen.
Nun haben Sie die beiden Lösungen, die als Fehling I und II bezeichnet werden. Heben Sie diese bis zum Versuch unbedingt in getrennten Gefäßen auf. Verwendung der Reagenz
Mit diesen Chemikalien können Sie Alkanale und reduzierende Zucker nachweisen, zum Beispiel Glucose.
1. Mischen Sie 2 ml von jeder der beiden Lösungen in einem Reagenzglas zur Fehlingschen Lösung. Sie erhalten eine dunkelblaue Flüssigkeit. 2. Fügen Sie dieser Lösung nun 1 ml der Flüssigkeit zu, die Sie testen wollen, zum Beispiel Glucose-Lösung. 3. Erhitzen Sie das Reagenzglas vorsichtig im Wasserbad. Das Wasser darf dabei sieden. 4. Sofern in der Substanz einen Aldehydgruppe, wie in Glucose vorhanden ist, sehen Sie, dass sich die Flüssigkeit grün verfärbt, dann bräunlich wird. Zum Schluss entsteht ein rotbrauner Niederschlag.
An diesen Verfärbungen sehen Sie, dass in der Substanz, die Sie prüfen wollen, Aldehydgruppen vorhanden sind. Das muss nicht unbedingt Glucose bedeuten, denn diese Gruppen können auch aus anderen Stoffen stammen.