Smartphones und andere mobile Geräte liefern Daten ohne Ende. Und nur selten wissen deren Besitzer, was da von wem über sie gespeichert wird. Medienbildung tut not, meint Sachsens Datenschutzbeauftragter.
Angesichts zunehmender Digitalisierung in allen Lebensbereichen hat Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig zu einer stärkeren Sensibilisierung der Menschen aufgerufen. Neben fairen Datenschutzbedingungen, für die der Staat zu sorgen habe, müssten Bürger und Unternehmen auch im Umgang mit dem Internet und modernen Medien unterstützt werden, sagte er am Donnerstag in Dresden zur Vorlage seines Tätigkeitsberichts für die Zeit von April 2013 bis März 2015. "Datenschutz als Teil der Medienbildung ist eine elementare öffentliche Aufgabe." "Facebook kümmert sich einen Dreck"
Sein Stellvertreter Bernhard Bannasch nannte Facebook in diesem Zusammenhang einen "notorischen Rechtsbrecher, der sich einen Dreck kümmert um deutsches Telemedienrecht und deutsches Datenschutzrecht". Entsprechend kritisch sei auch die Nutzung des Netzwerks durch die Polizei zu sehen. Öffentlichkeitsfahndungen via Social Media seien nur in besonderen Fällen erlaubt. Auch müssten personenbezogene Daten immer im "Herrschaftsbereich" der Polizei bleiben, sagte Bannasch.
Erst kürzlich haben die Datenschützer aber eine Beanstandung aussprechen müssen, weil bei einem Facebook-Eintrag der Polizei ein Verdächtiger anhand der genannten Daten zu identifizieren gewesen sei. "Da ist genau das passiert, was wir befürchtet haben." Von einer Entwicklung "nicht grundlegend, aber in die richtige Richtung" sprach Bannasch im Zusammenhang mit einer Verschärfung der Regelungen für Ton- und Bildaufnahmen der Polizei bei Versammlungen. Big Brother an der Müllschleuse
Was den Datenschutz im öffentlichen Bereich angehe, liege Sachsen bundesweit "im guten Mittelfeld", sagte Schurig. Seit der Snowden-Affäre und nach entsprechenden Anforderungen seiner Behörde habe es positive Entwicklungen geben. Er verwies auf das sächsische E-Government-Gesetz und Verbesserungen bei der IT-Sicherheit.
Firmen und Privatleute ließen aber häufig Sensibilität in Hinblick auf den Umgang mit Daten vermissen. "Da fehlt vielfach überhaupt das Unrechtsbewusstsein", sagte Schurig. Als Beispiel wurde genannt, Personalausweise oder Gesundheitskarten als Pfand für den Verleih von Sachen einzubehalten. In einem Fall hatte ein Vermieter Daten vom chipkartengesteuerten Zugang zu einer Müllschleuse in unzulässiger Weise dafür genutzt, seinen Mietern eine unsachgemäße Müllentsorgung vorzuwerfen. Beanstandungen und Bußgelder
Im Berichtszeitraum wurden acht Beanstandungen gegen öffentliche Einrichtungen ausgesprochen, etwa wegen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht in einem Gefängnis oder die unzulässige Datenweitergabe durch Gemeinde- oder Landratsämter. 62 Ordnungswidrigkeitsverfahren gab es, die Verwarn- oder Bußgelder in Höhe von insgesamt 11.160 Euro einbrachten. Im nichtöffentlichen Bereich gab es 833 anlassbezogene Kontrollen, die 117 Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Buß- und Verwarngeldern in einer Gesamthöhe von 355.572 Euro nach sich zogen.
Anlasslose Kontrollen habe es im Berichtszeitraum keine gegeben, sagte Schurig mit Verweis auf die "nur" 22 Mitarbeiter seiner Behörde. Solle gewährleistet werden, dass bestimmte Bereiche auch nur "schlaglichtartig" kontrolliert werden, "kommen Sie auf eine Verdreifachung der Behörde".