Vier Jahre nach der Razzia gegen das Filmportal kino.to und drei Jahre nach der Verurteilung des Gründers, gab es nun Bewährungsstrafen für zwei Helfer des Portals. Sie hatten Zehntausende illegale kopierte Filme ins Netz gestellt und verbreitet.
Zwei Helfer des illegalen Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to illegal kopierte Filme und Serien auf einem eigenen Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 illegale Filmkopien hoch. Hohe Geldstrafen
Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden hatten, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.
Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren aufgeflogen und vom Netz gegangen. Schon 2012 wurde der Leipziger Gründer von Kino.to zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.