Trotz Protesten hat der Bundestag vor kurzem für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. FDP-Parteichef Christian Lindner kündigte nun eine Verfassungsklage seiner Partei dagegen an.
Die FDP will gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen. Parteichef Christian Lindner kündigte am Montag in Berlin nach einer Sitzung des Präsidiums an, er und eine Reihe weiterer FDP-Politiker, die wie Journalisten, Juristen und Pastoren als Berufsgeheimnisträger besonders betroffen seien, wollten eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag Mitte Oktober beschlossene Gesetz organisieren. Angestrebt werde jedoch "kein Massenverfahren. Der Kreis der Beschwerdeführer soll kompakt bleiben." Scharfe Kritik
Trotz scharfer Kritik von Opposition und Datenschützern hatte das Parlament eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Auch Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Digitalcourage klagt auch
Neben der FDP hatte der Verein Digitalcourage bereits kurz nach dem Beschluss des Parlaments eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen", hieß es von dem Verein. Vorbereiten wird die Klage der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten hat. Wer das Vorhaben unterstützen will, kann dies über ein Webformular tun.