Privat verwendete ferngesteuerte Flugsysteme sollten registriert werden sowie jederzeit erkenn- und rückverfolgbar sein, fordern die EU-Abgeordneten. In die Technik müsse Datenschutz integriert werden.
Das EU-Parlament befürchtet einen Wildwuchs von Drohnen, die Privatpersonen und Firmen in die Lüfte steigen lassen. Es hat sich daher in einer am Donnerstag mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung zum sicheren Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der zivilen Luftfahrt dafür ausgesprochen, ferngesteuerte Flugsysteme mit einem "ID-Chip" auszustatten. Dazu kommen soll eine Registrierungspflicht.
Die Volksvertreter wollen damit sicherstellen, dass Drohnenhalter jederzeit zurückverfolgt werden können und Rechenschaft ablegen müssen. Nur so könnten die Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung" umgesetzt werden Technische Auflagen für Drohnen
Ferngesteuerte Flugobjekte, die außer Sichtweite fliegen, sollen laut den Abgeordneten mit einer Erkennungs- und Ausweichtechnik ausgestattet werden. Damit könnten die Geräte feststellen, dass ein Flugzeug denselben Luftraum nutzt. Fernhalten müssten sich Drohnen zudem automatisch von stark besiedelten Gebieten und Verbotszonen über Flughäfen, Atomkraftwerken, Chemiefabriken sowie andere Infrastrukturen, die ein Sicherheitsrisiko bergen.
Die Parlamentarier betonen, dass der Schutz der Privatsphäre sehr wichtig sei, damit die Öffentlichkeit zustimme, unbemannte Flugsysteme zu zivilen Zwecken zu betreiben. Der Datenschutz müsse daher standardmäßig von vornherein in die Technik eingebaut und in den Grundeinstellungen aktiviert werden.
Die Forderungen sollen nun in das geplante "Luftverkehrspaket" der EU-Kommission einfließen. Ein Vorschlag aus Brüssel dazu wird bis Ende des Jahres erwartet. Eine Registrierungspflicht für private Drohnen soll es auch in den USA geben, wie das dortige Verkehrsministerium vor kurzem bekanntgab.