Typische Schul- oder Prüfungsaufgabe: Eine Ware hat einen bestimmten Preis, mal angenommen 650 EUR und es soll noch die Mehrwertsteuer (MwSt) zu diesem Preis hinzugerechnet werden. Im Alltag ist dies natürlich nicht bei einem normalen Einkauf oder im Restaurant üblich, in diesen Preisen ist die MwSt enthalten. Jedoch bei Handwerkerrechnungen oder bei Rechnungen für Autoreparaturen findet man diesen Posten: Es wird zu den durchgeführten Arbeiten und Materialien noch die MwSt hinzugefügt. Und so rechnen Sie die MwSt aus: Der Preis der Ware (650 EUR) entspricht immer dem so genannten Grundwert, dieser entspricht 100 %. Teilt man ihn also durch 100 (650 : 100 = 6,50), erhält man den Anteil für 1 %. Diesen Wert müssen Sie jetzt nur noch mit dem Prozentsatz der MwSt (derzeit 19 %) malnehmen, also 6,50 x 19 = 123,50 EUR. Die MwSt beträgt also 123,50 EUR und der Gesamtpreis dann entsprechend 650 + 123,50 = 773,50 EUR. Fertig, Aufgabe gelöst ohne komplizierte Formeln.
Mehrwertsteuer abziehen - so gelingt's
Auch eine typische Schul- oder Prüfungsaufgabe aus der Prozentrechnung: Von einer Ware weiß man, dass Sie mit MwSt einen bestimmten Preis hat, zum Beispiel 500 EUR. In der Aufgabe soll berechnet werden, was die Ware ohne MWST kostet (oder besser: gekostet hat). Solche Rechnungen sind interessant, wenn Waren mehrwertsteuerfrei ins (nichteuropäische) Ausland mitgenommen werden. Touristen wird dann hier die gezahlte MwSt erstattet. Und so ziehen Sie vom Preis einer Ware die MwSt ab: Zunächst machen Sie sich klar, dass Sie in dieser Aufgabe (im Gegensatz zu dem Beispiel oben) nun den Grundwert suchen. Sie kennen den Preis der Ware mit MwSt, dies entspricht 119 %. Am einfachsten ist es auch hier, den Anteil für 1 % zu berechnen. Für unser Beispiel ergibt sich 500 EUR : 119 = 4,20 EUR. Um den Grundwert zu erhalten, müssen Sie nur noch mal 100 (für die 100 %) rechnen, also: 4,20 x 100 = 420 EUR, und so viel kostet die Ware ohne (!) MwSt. Fertig, Aufgabe gelöst, wieder ohne komplizierte Formeln.