Über den HbbTV-Standard soll Samsung schon bei Inbetriebnahme des Smart-TVs ungefragt die IP-Adresse des Nutzers abgreifen. Verbraucherschützer klagen jetzt dagegen.
Verbraucherschützer haben den Elektronikkonzern Samsung wegen seiner Smart-TVs verklagt. Nutzerdaten würden ungefragt abgegriffen, sobald der Fernseher an das Internet angeschlossen werde, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag mit. Die Musterklage sei beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht worden.
Das Problem liegt laut den Verbraucherschützern in Samsungs Umgang mit dem HbbTV-Standard ("Hybrid broadband broadcast TV"), der Zusatzdienste zum Programm bietet, die sowohl über das Fernsehsignal als auch über das Internet übertragen werden. Schon bei bloßer Inbetriebnahme des Fernsehers werde über den Standard die IP-Adresse des Internet-Anschlussinhabers an Samsung-Server übermittelt. 56 Seiten Smarthub-AGB am Fernseher
Vorab werde der Nutzer aber weder informiert noch könne er etwas dagegen unternehmen, dass diese identifizierenden Informationen weitergereicht werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer fehlt Samsung dafür die rechtliche Grundlage. Vor der Übertragung müsse das Unternehmen in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen informieren und dann das Einverständnis des Nutzers einholen. Ebenfalls monieren die Verbraucherschützer auch die AGB für Samsung Dienst "Smarthub", die sich über 56 Bildschirmseiten erstreckten und damit Durchschnittsnutzer überforderten.
Samsung bestätigte den Eingang der Klage. Diese werde nun geprüft, berichtete ein Sprecher in Hamburg. Die Privatsphäre der Kunden habe höchste Priorität. Die Daten würden im Rahmen der Gesetze erhoben. Den ersten Verhandlungstermin habe das Landgericht für den 19. Mai 2016 angesetzt.