Bund und Länder sprechen sich dafür aus, dass Werbung im Fernsehen nicht mehr zeitlich beschränkt werden soll. Anbieter "geschäftsmäßig erbrachter audiovisueller Dienstleistungen" wollen sie stärker an die Kandare nehmen.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern plädiert für eine umfangreiche Reform der Regulierung von Rundfunk und Online-Videos. Laut einem Positionspapier der "Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz" soll Werbung im Fernsehen nicht mehr zeitlich beschränkt werden. Damit würden für die privaten Sendeanstalten die gleichen Regeln gelten wie für die Anbieter von TV-ähnlichen Programmen im Internet schon heute. Linear oder nicht
Das Gremium hat seine Stellungnahme am Freitag der EU-Kommission übermittelt, die eine Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste von 2007 vorbereitet und dazu bereits im Sommer eine Konsultation durchgeführt hat. Die Initiative von Bund und Ländern deckt sich weitgehend mit Forderungen, die in diesem Rahmen etwa der Verband privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) vorgebracht hatte.
"Lineare" Videodienste im Internet, die einem klassischen TV-Angebot entsprechen, unterliegen bislang den vergleichsweise strengen Auflagen für den Rundfunk. Nicht-lineare Dienste wie Video on Demand müssen dagegen nur gewisse Grundregeln etwa beim Jugendschutz einhalten. Für Videocasts oder YouTuber gelten nur ganz allgemeine Grundregeln, solange sie nicht von einem mehr oder weniger professionellen Redaktionsteam erstellt werden. Werbung ohne Grenzen
Die Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Angeboten will die Bund-Länder-Kommission nun aufheben, da diese Trennung im Netz nicht mehr realitätsgerecht sei. "Dazu gehört auch die weitgehende Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen", heißt es in dem Papier weiter. Bisher ist die Werbezeit im Privatfernsehen auf 20 Prozent oder zwölf Minuten pro Sendestunde nach 30 Minuten reklamefreier Übertragung limitiert. Generell sollen auch "keine weiteren Werbeverbote" erlassen werden.
Grundlegende Bestimmungen zum Verbraucher- und Jugendschutz oder das Verbot von Hassreden und Hetze sollen parallel auf alle audiovisuellen Angebote ausgeweitet werden, wenn es nach dem Gremium geht. Anbieter sämtlicher "geschäftsmäßig erbrachten audiovisuellen Dienstleistungen" müssten diese grundlegenden Werte einhalten. Dies zielt offenbar vor allem auf YouTuber, die mit Werbeeinblendungen Geld verdienen. In Deutschland gelte dieser Ansatz schon "in den meisten Fällen", heißt es, "auf EU-Ebene aber noch nicht".