Der Axel-Springer-Verlag geht juristisch gegen eine Werbeblocker-App für iPhones vor. Vor Gericht fiel ihm offenbar die Adblockersperre auf Bild.de vor die Füße.
Nach dem bislang erfolglosen Kampf gegen den Werbeblocker Adblock Plus geht der Axel-Springer-Verlag nun auch gegen mobile Angebote juristisch vor. Nach Angaben der Kölner Kanzlei LHR versucht die Verlagstochter WeltN24 GmbH vor dem Landgericht Stuttgart die iOS-App Blockr zu verbieten. Per einstweiliger Verfügung soll den Entwicklern Arno Appenzeller und Tim Pollert untersagt werden, "ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen (...), das Werbeinhalte auf den Seiten http://www.welt.de einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt".
Blockr ist laut Eigenbeschreibung "ein fortschrittlicher Inhaltsblockierer für Safari unter iOS 9" und kostet 99 Cent. In einer Kundenrezension heißt es: "Wenn man z.B. bei Welt Online die Cookies blockiert, wird man dort nicht nur nicht mit Werbung belästigt, sondern kann auch beliebig viele Artikel pro Monat kostenfrei lesen." Kein Wunder, dass der Axel-Springer-Verlag gegen dieses Angebot vorgehen möchte. Verlage können Werbeblocker sperren
Vor Gericht scheinen die Chancen aber nicht gut zu stehen. Nach Darstellung der Kanzlei LHR teilte das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 19. November 2015 nicht die Auffassung der Springer-Anwälte, wonach Blockr eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern darstellt. Das wäre nach Paragraf 4, Nummer 10 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb nicht erlaubt. Das Urteil soll am 10. Dezember 2015 verkündet werden.
Die Kanzlei LHR berief sich zur Abwehr des Blockr-Verbots kurioserweise auf das jüngste Vorgehen des Verlags in Sachen Bild.de. So habe das Gericht unter anderem berücksichtigt, "dass Seitenbetreiber und Publisher wie die WeltN24 GmbH verschiedene adäquate Reaktionsmöglichkeiten auf den Einsatz von Adblockern haben, beispielsweise den Einsatz einer eigenen Werbeblockersperre". Seit Mitte Oktober sperrt Bild.de die Nutzer von Adblockern aus. In diesem Zusammenhang vertritt LHR auch einen Youtuber, der eine Videoanleitung zur Umgehung der Sperre veröffentlicht hatte und daraufhin von Springer abgemahnt worden war.
Möglicherweise findet mit dem neuen Verfahren die Reihe der juristischen Niederlagen von Verlagen und Werbewirtschaft gegen Adblocker ihre Fortsetzung. Offen ist derzeit auch noch der Ausgang eines Prozesses, in dem der Springer-Verlag gegen den Adblock-Plus-Betreiber Eyeo einen Teilerfolg erzielen könnte. Möglicherweise zeigt sich im Hauptsacheverfahren, dass eine einstweilige Verfügung gegen Eyeo auf nicht haltbaren Angaben beruhte. So hatten die Springer-Anwälte behauptet, bei der Werbeblockersperre handele es sich um eine "Softwareverschlüsselung" von Bild.de. Zudem unterstellten sie, dass Mitarbeiter von Eyeo in einem Adblock-Plus-Forum einen Code zur Umgehung der Sperre gepostet hätten. Das wird von Eyeo bestritten.