Die Länderkammer gibt ihren Widerstand gegen die freie Routerwahl auf. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz kann damit im kommenden Sommer in Kraft treten.
Der Bundesrat hat seinen Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs aufgegeben und das dafür vom Bundestag verabschiedete Gesetz durchgewinkt. In ihrer Sitzung am Freitag verzichtete die Länderkammer drauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Regelung soll ein gutes halbes Jahr nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, voraussichtlich also Mitte 2016.
Der Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung Anfang November beschlossen. Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) wird damit so geändert, dass Provider ihre Kunden nicht mehr die Nutzung eines bestimmten Endgerätes vorschreiben können. Zu diesem Zweck definiert das Gesetz die Anschlussdose in der Wand als Netzabschlusspunkt. Störfeuer der Netzlobby
Netzbetreiber hatten dagegen argumentiert, an das Netz angeschlossene Router oder Kabelmodems bildeten diesen Netzabschlusspunkt und unterlägen daher ihrer Hoheit. Der Bundesrat hatte sich diese Argumentation zu eigen gemacht und mit einem Prüfantrag an die Bundesregierung versucht, die Definition des Netzabschlusspunkts im Gesetz noch zu ändern.
Hintergrund des Störfeuers aus dem Bundesrat war offenbar die Lobbyarbeit großer Netzbetreiber auf Länderebene. In der Begründung der Prüfaufträge bezieht sich die Länderkammer mehrfach auf ungenannte Branchenverbände und verweist wie die Unternehmen “auf Aspekte der Sicherheit, der Netzintegrität, der Übertragungsqualität und der Funktionalität”.