Die V-Mann-Affäre beim bayerischen Landeskriminalamt hält so einige pikante Details parat: Einer der verdächtigten Beamten soll regelmäßig die Polizeidatenbank nach seinem Heimatort abgesucht und so seine Nachbarn ausgeforscht haben.
Ein Blick in die Polizeidatenbank kann durchaus interessant sein. Was ist in meinem Wohnort los? Wie viele meiner Nachbarn haben eigentlich einen Waffenschein? Und gegen wen laufen Ermittlungen? Zugriff auf diese Informationen haben eigentlich nur Beamte, die in einem konkreten Fall ermitteln. Ein LKA-Beamter aus Unterfranken soll dies jedoch nicht ganz so genau genommen haben.
Regelmäßig fragte der 50-Jährige, der auch als Gemeinderat und Vorsitzender des Sportvereins tätig war, laut einer Ermittlungsakte alle polizeilichen Daten und Vorgänge zu seinem Wohnort im Landkreis Kitzingen ab – bis in die 1990er Jahre zurück. Herausgekommen ist dies bei der polizeilichen Ermittlung zur sogenannten V-Mann-Affäre beim bayerischen Landeskriminalamt (LKA). Besagter Beamter war ein V-Mann-Führer. Er betreute einen bei der Rockergruppe "Bandidos" eingeschleusten Polizei-Spitzel. Pikante Details
In der Ermittlungsakte, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht es vorwiegend um die V-Mann-Geschichte. Aber die Akte enthält auch weitere pikante Details. So stellt die Polizei "eine Vielzahl von Verstößen" des 50-jährigen LKA-Mannes gegen das bayerische Datenschutzgesetz fest.
Immer wieder fragte er demnach die Daten der Dorfbewohner über das Computersystem ab. Und er speicherte die Erkenntnisse zu seinen Nachbarn auf CD. Die Polizei fand bei ihm Dokumente mit Straßennamen und Personendaten sowie dem Zusatz: "53 Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis". Die Daten dürften laut der Ermittlungsakte aus den Jahren 1997 und 1998 sowie 2003 und 2008 stammen. Daher seien diese Fälle verjährt.
Im Jahr 2013 folgte eine weitere Datenabfrage. Dabei ging es um den Schwager des LKA-Mannes, den das Finanzamt suchte. Diese Datenabfrage sei "unrechtmäßig" gewesen, weil der 50-Jährige "weder örtlich noch sachlich zuständig war", heißt es in der Akte. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern. Ganz generell sagte eine Sprecherin, der Polizei seien Datenabfragen "nur für dienstliche Zwecke" erlaubt. Will heißen: Nicht jeder Polizist darf ins Blaue hinein Daten abfragen. Dies ist in Artikel 37 des Bayerischen Datenschutzgesetzes geregelt.