Airbnb hat ein Voyeur-Problem: Versteckte Kameras zeichnen schon mal auf, was Übernachtungsgäste gerne für sich behalten würden. Aber die Gesetze sind schwammig. Jetzt zieht eine Deutsche in Kalifornien vor Gericht.
So hatte Yvonne S. sich das nicht vorgestellt. Die Deutsche war 2013 zu Gast in einer über Airbnb vermittelten Wohnung im kalifornischen Irvine, als ihr Partner eine überraschende Entdeckung machte. Versteckt in einem Bücherregal hinter Kerzen zeichnete eine Webkamera anscheinend auf, was sie am Tage und in der Nacht so alles machten und besprachen. Geschockt verließen sie vorzeitig die Wohnung. Jetzt haben sie Klage gegen die Wohnungsbesitzer und die Onlineplattform aus San Francisco eingereicht.
Immer mehr Menschen wollen Geld hinzuverdienen, indem sie ihre Wohnung zum Beispiel auch untervermieten. Gleichzeitig trauen sie aber niemandem über den Weg. Die scheinbare Lösung des Problems kommt von Firmen wie zum Beispiel Google: die Überwachung der Gäste.
Dropcam zum Beispiel, ein Startup, das die Google-Tochter Nest für eine halbe Milliarde Dollar gekauft hat, bietet die perfekte Spitzellösung. Eine preiswerte Webcam für unter 200 Euro mit einem Bewegungssensor hält alles fest, was in ihrer Umgebung passiert und sendet Wort und Bild per WLAN an jeden Ort der Welt. Die Homepage der mittlerweile Nestcam genannten Kamera verspricht "Live-Streaming 24 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche, verbesserte Nachtsichteigenschaften und Bewegungsmelder". Damit biete Nestcam "einen Blick auf alles, was zählt. Von überall her". Intime Dinge aufgezeichnet?
Genau das fürchtet auch Yvonne S.: In der Klage, über die The Recorder zuerst berichtete, gibt sie an, es seien "persönliche und intime Konversationen" zwischen ihr und ihrem Partner aufgezeichnet worden. Nachts habe sie unbekleidet geschlafen und sei auch so durch die Wohnung gegangen und fühle sich zutiefst "gedemütigt" und habe Angst, Aufnahmen von ihr könnten irgendwann im Internet landen. Ihr Partner gibt an, die Kamera habe sich zudem bewegt, was nahelege, sie sei von jemandem ferngesteuert gewesen.
Gedacht als Sicherheitstool, um Haus oder Wohnung während einer Abwesenheit zu beobachten und Einbrecher zu stellen, haben sich Geräte wie Nestcam wohl zum Liebling paranoid-misstrauischer Gastgeber von Wohnraumvermittlern wie Airbnb entwickelt. Denn die Klage des deutschen Bespitzelungsopfers ist nicht der erste Fall. Im Januar berichtete der Observer von einem Airbnb-Kunden, der auf der Diskussionsplattform Reddit Fotos einer sorgsam versteckten Webcam aus einem Mietobjekt zeigte. Schon damals sprach Airbnb davon, man habe "null Toleranz" in solchen Dingen.
Das mit 25 Milliarden Dollar bewertete Startup Airbnb nimmt die Sache sehr ernst. Es verpflichtet seine Gastgeber, sich genau mit den lokalen Gesetzen vertraut zu machen, bevor Überwachungstechnik eingesetzt wird. Gegenüber Mashable äußerte sich ein Sprecher so: "Wir können uns zum aktuellen Fall nicht äußern. Wir erwarten aber, dass die Privatsphäre unserer Gäste respektiert wird. Alle Überwachungsmaßnahmen im und um ein Objekt müssen angezeigt werden, um notfalls eine Genehmigung einzuholen." Aber können die Vermittler solche Vorfälle überhaupt verhindern?
Ernste Belastung für Airbnb
Der Wunsch nach Überwachung ist in gewisser Weise nachvollziehbar. Oft sind private Gegenstände oder Wertsachen im Haus, vielleicht teure Gemälde an der Wand. Immer wieder machen zudem Horrorgeschichten die Runde, in denen Airbnb-Wohnungen für ein paar Wochen als Pop-up-Bordell betrieben werden oder Hausbesitzer ihren Lebenstraum als Kulisse eines Pornofilms im Internet wiederfinden. Wird dann gegen den Mieter ermittelt, stellt sich heraus, dass seine Facebook-Seite zur Beglaubigung ein Fake ist. Nicht zuletzt kommt immer mal wieder die Frage auf, ob nach Auszug eines Gastes irgendetwas fehlt oder beschädigt ist oder der Gastgeber nur angebliche Mängel vorschiebt, um die Kaution einbehalten zu können.
Im Fall der Klage in Kalifornien dürften die Chancen gut stehen. In jedem Restaurant, jeder Bar oder Supermarkt hängen hier Schilder wie "Bitte lächeln - Sie werden gefilmt". Der Spaß hat einen juristischen Hintergrund: Alle Video- oder Tonaufnahmen ohne ausdrückliches gegenseitiges Einverständnis sind hier illegal. Bei einer geheimen Spionagekamera in einem Bücherregal ist von gegenseitigem Einvernehmen wohl eher nicht auszugehen.
Allerdings ist die Gesetzeslage in jedem Bundesstaat und in jedem Land unterschiedlich. So ist es zum Beispiel oft zulässig, in seiner Privatwohnung aufzunehmen, wen man will (zum Beispiel die Babysitterin oder die Verwandten, die zu Besuch sind). Ob der Status der Privatwohnung allerdings auch dann gilt, wenn man Geld von jemandem nimmt, um ihn übernachten zu lassen, ist noch eine gesetzliche Grauzone. Hotels jedenfalls haben dieses Recht nicht. Die Überwachung endet an der Zimmertür. Gäste als unfreiwillige Videostars
Der anstehende Prozess könnte für Airbnb zu einer ernsten Belastung werden. Käme ein Gericht zu dem Schluss, dass jegliche Überwachung im Vorhinein angekündigt werden muss, könnten viele Mietinteressenten abspringen, wenn sie lesen, dass sie unfreiwillige Videostars werden. Objekte mit Videoüberwachung wären wahrscheinlich schwer zu vermieten. Der Einsatz von Überwachungskameras für zahlende Gäste ist also der springende Punkt und könnte für Airbnb und seine Gastgeber teuer werden.
So wie überhaupt eine permanente Überwachung des eigenen Wohnraums ungewollt teuer werden kann. In einem anderen Fall wurden die in der Cloud gespeicherten Überwachungsvideos seiner eigenen Webcam einem bekannten Manager einer Webfirma aus San Francisco beinahe zum Verhängnis, wie Fusion.io berichtet. Sie hätten dem Staatsanwalt dank eigener permanenter Videoüberwachung unfreiwillig den Beweis frei Haus geliefert, dass er seine damalige Freundin in einem Fall häuslicher Gewalt schwer misshandelt hatte.
Doch ein Richter ließ die Videos wegen Formfehler dann doch nicht als Beweismittel zu. Ein Deal mit der Staatsanwaltschaft ersparte dem Mann letztlich eine Gefängnisstrafe, aber um ein Schuldanerkenntnis kam er nicht mehr herum.