Bislang hatten Bankkunden die Wahl, sie konnten bei Überweisungen nach wie vor Bankleitzahl und Kontonummer benutzen. Ab dem 1. Februar 2016 muss damit Schluss sein, dann wird ausschließlich die Iban (International Bank Account Number) akzeptiert. Dafür hat bald jeder in der Bundesrepublik das Recht auf ein Girokonto, und zwar unabhängig von seiner Bonität: Auch Wohnungslose und Asylsuchende dürfen dann ein Konto eröffnen. Geldhäuser, die Antragsteller abweisen, drohen Strafen. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Frühjahr in Kraft.
Aufträge zur Freistellung von Kapitalertragssteuern sind künftig nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer gültig. Aber Achtung: Geldinstitute sind nicht verpflichtet, fehlende Nummern einzuholen. Der Kunde muss also selbst aktiv werden. Die ID besteht aus elf Ziffern und findet sich zum Beispiel auf dem Einkommensteuerbescheid oder der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Ist der Bank die Steuer-ID nicht bekannt, wird sie die Kapitalertragsteuer vollständig einbehalten. Sparer können über einen Freibetrag von 801 Euro jährlich verfügen.
Verbessern soll sich die Kostentransparenz für Kontoinhaber: Banken und Sparkassen müssen Kunden sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Laufzeit informieren, welche Entgelte sie für welche Dienste verlangen. Etwas Beruhigung verschafft dem ein oder anderen darüber hinaus vielleicht diese Neuregelung: Geht eine Bank oder Sparkasse pleite, müssen die Kunden ab Juni ihre Einlagen binnen sieben Arbeitstagen zurückerhalten.