Die Hartz-IV-Sätze steigen zum 1. Januar um drei bis fünf Euro. Auch die Rechengrößen der Sozialversicherung werden angepasst, die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung – „Rente mit 67“ – steigt außerdem die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze dann grundsätzlich mit 65 Jahren und fünf Monaten. Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Grenze zunächst um je einen weiteren Monat, später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen. 870 000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen. Auch für den Kindergeldantrag muss künftig die Steuer-Identifikationsnummer vorgelegt werden. Eltern können die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 aber nachreichen.
Trennungskinder haben vom Jahreswechsel an Anspruch auf höheren Unterhalt. Sechs- bis Elfjährige bekommen acht Euro mehr, Zwölf- bis 17-Jährige mindestens 450 statt 440 Euro monatlich. Auch Schüler, Studenten und Auszubildende können ab Schuljahres- und Semesterbeginn mit mehr Geld rechnen. Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Student mit eigener Wohnung kann dann 735 statt den bislang 670 Euro bekommen.