Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse, also das Einkommen, bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, werden erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54 900 Euro im Jahr 2015 auf 56 250 Euro. Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen extra Geld aufbringen – der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der allein von den Arbeitnehmern zu tragen ist, steigt von durchschnittlich 0,9 auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,7 Prozent. Manche Kassen haben angekündigt, komplett auf die Erhöhung zu verzichten, andere wollen den Satz auf rund 1,3 Prozent festlegen.
Dafür haben die gesetzlich Versicherte künftig ein Recht auf eine zweite ärztliche Meinung vor bestimmten Operationen, die mithin unnötigerweise durchgeführt werden. Und: Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Eigens eingerichtete Terminservicestellen, die Ende Januar an den Start gehen, müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass eine Überweisung vorliegt. Die Wartezeit auf den Termin darf dann maximal vier Wochen betragen. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie Herz-Kreislauf-, Nieren- und Zuckererkrankung oder Hautkrebs entfällt. Höhere Freibeträge gelten ab 1. Januar bei Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen.