Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder Urlaub macht, also für die sogenannte Verhinderungs- beziehungsweise Kurzzeitpflege. Statt in drei Pflegestufen wird zudem künftig in fünf Pflegestufen eingeteilt. Patienten können ab Jahresbeginn eine Übergangspflege nach einer Behandlung im Krankenhaus beanspruchen, auch wenn sie nicht dauerhaft pflegebedürftig sind.