Lohnsteuerfreibeträge gelten dafür länger: Mussten Steuerpflichtige Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen, sind sie nun zwei Jahre lang gültig. Wer also einen Freibetrag ab dem 1. Januar eingetragen hat, kann davon bis Ende 2017 profitieren. Ändert sich innerhalb der zwei Jahre etwas, muss der Steuerpflichtige das dem zuständigen Finanzamt aber sofort mitteilen. Wenn sich etwa die Werbungskosten des Arbeitnehmers verringern, weil sich durch einen Umzug der Arbeitsweg verkürzt hat, ist das meldepflichtig. Altersvorsorge wirkt sich steuermindernd aus. Der Fiskus erkennt künftig 82 statt bisher 80 Prozent der Aufwendungen an.
Ab 2016 verändert sich auch die Rentenbesteuerung. Nur noch 28 Prozent der Rente sind steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro, ab Januar müssen Ledige erst Einkommen von mehr als 8652 Euro versteuern. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich.