Was sich ändert: Wer aus der Klinik entlassen wird, kann sich ein wenig Zeit lassen, ehe er sich beim Hausarzt um Rezepte und Krankschreibungen kümmert. Denn Kliniken dürfen den Kranken bei der Entlassung jetzt folgendes mitgeben:
Rezepte für die kleinste erhältliche Packung Eine Krankschreibung für maximal sieben Tage Verordnungen von nichtärztlichen Anwendungen wie Physiotherapie für maximal sieben Tage Verordnungen von Krankenpflege für maximal sieben Tage
Was Sie wissen sollten: Die neue Regelung ist eine echte Erleichterung. Um davon zu profitieren, sollten Patienten rechtzeitig vor der Entlassung nach Bescheinigungen und Rezepten fragen.
Termine beim Facharzt
Was sich ändert: Niemand soll mehr monatelang auf einen Termin beim Facharzt warten oder stundenlang Praxen abtelefonieren müssen. Stattdessen helfen ab 23. Januar so genannte Terminservicestellen, einen Facharzt zu finden. Die Wartezeit bis zur angebotenen Konsultation darf maximal vier Wochen betragen. Patienten haben keinen Anspruch auf einen Wunscharzt, sondern bekommen einen Mediziner in "zumutbarer" Entfernung vermittelt. Sind keine Termine frei, werden sie zur ambulanten Behandlung an eine Klinik überwiesen.
Was Sie wissen sollten: Ob sich diese Dienstleistung bewährt, muss abgewartet werden. Verantwortlich sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die im Vorfeld erkennen ließen, dass sie den Service eher als lästige Pflicht empfinden. Bis Ende Dezember haben die meisten KV noch keine Details zur Erreichbarkeit der Terminservicestellen bekannt gegeben. Auf jeden Fall sind Patienten nicht verpflichtet, den Dienst in Anspruch zu nehmen oder den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen.
Wohin wenden: Wer den Vermittlungsservice in Anspruch nehmen will, braucht eine Überweisung, auf der der Hausarzt die Dringlichkeit bestätigt. Eine Ausnahme sind Termine bei Frauen- und Augenärzten: Sie werden auch ohne Überweisung vermittelt. Für Psychotherapeuten gilt der Dienst bislang nicht. Alternativ können Patienten auch Bekannte um Empfehlungen fragen oder Ärzteverzeichnisse bei den Kassen einfordern. Die Ärztebewertungsportale im Netz sind dagegen häufig unzuverlässig. Recht auf Zweitmeinung
Was sich ändert: Patienten wird nun vor bestimmten Operationen angeraten, eine Zweitmeinung einzuholen. Um welche Eingriffe es geht, war Ende Dezember noch nicht geklärt.
Was Sie wissen sollten: Von dieser Neuregelung sollten sich Patienten nicht allzu viel zu erhoffen. Denn sie haben bereits jetzt ein Recht auf eine Zweitmeinung - und zwar unabhängig von der Art der Erkrankung. Das neue Gesetz bezweckt eigentlich etwas anderes: Es will durch die Hintertür jene Operationen gründlicher prüfen lassen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zu häufig durchgeführt werden. Patienten vor überflüssigen Eingriffen zu bewahren, ist durchaus löblich. Allerdings befürchten Verbraucherschützer, dass Kranke verunsichert werden. Die Verbraucherzentralen warnen bereits davor, dass der Eindruck entstehen könnte, dass das Recht auf Zweitmeinung ausschließlich für einzelne Operationen gelte.
Wohin wenden: Die Details der neuen Regelungen sind noch nicht geklärt. Unabhängig davon können Patienten aber jederzeit einen anderen Mediziner aufsuchen, um sich weiteren Rat einzuholen. Patienten haben ein Recht darauf, dass ihnen ihr Arzt die nötigen Befunde aushändigt.
Unabhängige Patientenberatung wird ausgebaut
Was sich ändert: Die Patientenberatung soll leichter erreichbar werden. Wochentags sind die Infotelefone bis 22 Uhr besetzt und auch samstags ist eine Beratung für all jene geplant, die Zweifel am Vorgehen ihrer Krankenkasse oder ihrem Arzt haben.
Was Sie wissen sollten: Die Patientenberatung erhält einen neuen Träger, bei dem Kritiker Interessenskonflikte befürchten. Verantwortlich für die heiklen Patientenfragen ist nun der Dienstleister Sanvartis GmbH, zu dessen Kunden auch schon Krankenkassen gehörten.
Wohin wenden: Der neue Träger übernimmt die Internetadresse und die Telefonnummern des alten Anbieters: http://www.patientenberatung.de. Wer eine andere Beratung möchte, kann es bei den Verbraucherzentralen versuchen, die zuvor zu den Trägern der Patientenberatung gehörten.