Neuordnung des Ausweisungsrechts Im Ausweisungs- und Abschiebungsrecht gilt ab 1. Januar 2016: Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, wird konsequent beendet. Ihre Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können. Die Bundesregierung hat das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht reformiert. Geregelt ist unter anderem ein Bleiberecht nach achtjährigem Aufenthalt, für Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren. Das Gesetzespaket ist in wesentlichen Teilen bereits am 1. August 2015 in Kraft getreten.
Vorratsdatenspeicherung: Grundrechte sind geschützt Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu wahren, gelten jetzt klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, Verkehrsdaten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zehn Wochen zu speichern, Standortdaten vier Wochen. Die Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Sicherheitsgesetze gelten weiter Nachrichtendienste dürfen bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern auch künftig Auskünfte einholen. Die Bundesregierung verlängert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden um weitere fünf Jahre. Sie waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt worden. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Stärkung der Datenschutzaufsicht Die Bundesregierung stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird am 1. Januar 2016 zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde.
Harte Strafen für Doping im Sport Sportlern, die Dopingmittel verwenden, drohen künftig Haftstrafen. Auch Selbstdoping ist nun strafbar. Das Anti-Doping-Gesetz schützt die Gesundheit von Sportlern und sorgt für einen fairen Wettbewerb. So wird erstmals Selbstdoping unter Strafe gestellt. Das Gesetz ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten.