Entlastungen für Steuerzahler und mehr Leistungen für Familien Steuerzahlern bleibt 2016 mehr Netto vom Brutto: Bürgerinnen und Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Hinzukommen Verbesserungen für Familien: mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Zum 1. Januar 2016 wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent "nach rechts" verschoben. Das begrenzt auch "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der Kalten Progression.
Steuer-Identifikationsnummer Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das man Kindergeld beantragt, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.
Änderungen für Autofahrer Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht - wie bisher - zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre.
Abbau von Bürokratie Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet.
Schutz der Steuerzahler bei Bankenkrisen Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Das Kabinett hat Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen. Das nationale Bankenabwicklungsrecht wird an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben angepasst. Am 1. Januar 2016 startet der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen.
Kleinanlegerschutzgesetz sorgt für mehr Transparenz Um den Anlegerschutz zu verbessern, wird beispielsweise der Anbieter einer Vermögensanlage verpflichtet, einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen. Für Versicherungsunternehmen gilt ab dem 1. Januar 2016 eine neue Aufsichtsregelung.
Versicherungsaufsichtsreform Solvency II Das neue Aufsichtswerk für Versicherungsunternehmen modernisiert grundlegend die Versicherungsregulierung und harmonisiert sie europaweit. Es gilt ab 1. Januar 2016.