Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Bei Ledigen werden nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern gilt der doppelte Betrag von 17.304 Euro. Nichtarbeitnehmer - etwa Rentner oder Vermieter - müssen erst eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Altersvorsorge: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können in größerer Höhe steuerlich abgesetzt werden: 2016 sind 82 Prozent (2015: 80 Prozent) der Beiträge steuerfrei, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). Darüber hinausgehende Beiträge können nicht abgezogen werden. Vom Jahr 2025 an werden die Beiträge vollständig steuerfrei sein.
Renten: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
"Kalte Progression": Der Bund will der Mehrbelastung der Steuerzahler durch höhere Löhne, Steuersätze und Preiserhöhungen entgegenwirken. Dazu wird von 2016 an der Steuertarif in Höhe der Preissteigerung der beiden zurückliegenden Jahre (1,48 Prozent) so verschoben, dass höhere Steuersätze erst bei einem höheren Einkommen greifen. Das dämpft den Effekt der "kalten Progression", und Steuerzahler haben am Ende etwas mehr Geld.
Sparer: Freistellungsaufträge sind vom 1. Januar 2016 an nur noch mit Steuer-ID gültig. Kunden müssen aber keinen neuen Freistellungsauftrag stellen: Laut Bundeszentralamt für Steuern reicht es, der Bank die Steuer-ID mitzuteilen.
Freibeträge: Von 2016 an sind Freibeträge bei der Lohnsteuer-Ermäßigung zwei Jahre gültig. Bisher mussten sie jährlich neu beantragt werden. Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden.