Google liest die E-Mails seiner Nutzer ohne konkrete Einwilligung mit, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen. Verbraucherschützer verurteilen dies nun als rechtswidrige Praxis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Google wegen Erfassens von E-Mail-Inhalten für Werbezwecke abgemahnt. Wie der VZBV am 6. Januar 2016 bekanntgab, geht es nicht darum, diese Praxis zu verhindern, sondern um zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google.
So nehme sich der Konzern heraus, automatisiert Inhalte der Nutzer, zum Beispiel E-Mails, zu analysieren, um personalisierte Werbung zu platzieren. Der VZBV hält das für rechtswidrig, weil es keine wirksame Einwilligung der Nutzer in diese intensive Art der Datenauswertung gebe.
"Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", sagte Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV. In Teilen der aktuellen Datenschutzerklärung werde diese Praxis zwar allgemein angekündigt, allerdings ohne die Verbraucher um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung zu bitten. Vertragsklauseln des Internetkonzerns schon früher rechtswidrig
Der Begriff Werbung in der Datenschutzerklärung von Google werde nicht näher beschrieben, so dass theoretisch sogar Anrufe beim Nutzer gemeint sein könnten. "Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar", betonte Dünkel.
Bereits im November 2013 hatte das Landgericht Berlin zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns für rechtswidrig erklärt. Insgesamt 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen seien unbestimmt formuliert und schränkten die Rechte der Verbraucher unzulässig ein, so das Gericht (Aktenzeichen: 15 O 402/12). Geklagt hatte auch hier der VZBV.