Vodafone will ein britisches Gesetz verhindern, das Hintertüren im Mobilfunknetzwerk und in den Endgeräten der Nutzer ermöglichen soll. Verschlüsselung soll umgangen werden und Polizei und Geheimdienste erhalten Zugriff auf das Instant Messaging. Davon wäre auch Deutschland betroffen.
Vodafone warnt vor einem neuen britischen Gesetz, das die Regierung ermächtigt, Hintertüren in der Mobilfunknetzwerkausrüstung und in den Endgeräten der Nutzer zu implementieren. Das berichtet die britische Financial Times. Vodafone erklärte, die Investigatory Powers Bill (IPB), auch Schnüffelgesetz genannt, riskiere einen "signifikanten Vertrauensverlust".
Diese Angriffsmöglichkeiten für Polizei und Geheimdienste seien ein "erheblicher Eingriff in die Freiheit des Netzbetreibers".
Vodafone fragte in einer Vorlage an einen Ausschuss des Londoner Parlaments, das die Gesetzesvorlage erarbeitet, ob ein "solch massiver Eingriff tatsächlich nötig" sei. Ziel ist Instant Messaging
Nach den Plänen der konservativen Regierung soll Verschlüsselung umgangen und der Zugriff auf Instant Messaging gewährt werden, wogegen sich Vodafone besonders wehrt.
Apple hatte zuvor erklärt, die Investigatory Powers Bill würde weltweit den Technologiesektor hemmen und internationale Konflikte heraufbeschwören. Der Wunsch nach Zugriff auf in anderen Ländern gespeicherte Daten werde "erhebliche Teile des Tech-Sektors lähmen und ernste internationale Konflikte hervorbringen". Zudem würden andere Länder wahrscheinlich dem Beispiel folgen.
Die Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungs- und Standortdaten aller Bürger wird auch zu dem Gesetz gehören. Zeitungsberichten zufolge sollen Internet Provider zusätzlich verpflichtet werden, für zwölf Monate die Browserchronik und die Suchbegriffe der Nutzer zu speichern. Aufgezeichnet werden sollen auch die App-Nutzug, E-Mail und Chatinhalte sowie -kontakte.
Laut dem britischen Telegraph werden 38 verschiedene Behörden auf die Daten zugreifen können, darunter auch Steuerbehörden - vorausgesetzt, ein Minister hat die Überwachung angeordnet und ein Richter ihr zugestimmt.