Die Kooperation zwischen dem BND und der NSA soll wieder reibungslos laufen. Die Probleme mit den unzulässigen Selektoren lassen sich aber im Grunde gar nicht lösen, wie ein Geheimdienstmitarbeiter vor dem NSA-Ausschuss sagte.
"Können Sie uns bestätigen, dass Sie wirklich ein Terrorist sind?" Mit einem solchen Anruf ist sicherlich noch kein Terrorverdächtiger von einem Geheimdienst behelligt worden. Weil dies nicht sinnvoll sei, gebe es im Grunde auch keine Möglichkeit für den Bundesnachrichtendienst (BND), die Suchkriterien des US-Geheimdienstes NSA tatsächlich zu überprüfen, sagte ein BND-Mitarbeiter am Donnerstag vor dem NSA-Ausschuss des Bundestags in Berlin. Dennoch solle die Kooperation zwischen beiden Geheimdiensten wieder reibungslos laufen, hatten Medien am Wochenende berichtet.
Im vergangenen April war das gemeinsame Ausspähen von Satellitenkommunikation im bayerischen Bad Aibling vorübergehend beeinträchtigt worden. Nachdem die Affäre mit den unzulässigen NSA-Selektoren bekanntgeworden war, hatte der BND plötzlich von seinem US-Partner verlangt, die einzelnen Suchbegriffe jeweils zu begründen. Schließlich sollen auch zahlreiche europäische Regierungen und Institutionen ausspioniert worden sein. Da die NSA auf die Schnelle nicht die gewünschten Erläuterungen liefern konnte oder wollte, stoppte die Datenweitergabe vorläufig. Abertausende Selektoren könnten nicht kontrolliert werden
Nach den Ausführungen von H. K., Referatsleiter der Abteilung Technische Aufklärung, muss der BND auch bei den mitgelieferten Erläuterungen letztlich dem Partnerdienst vertrauen. "Selbst wenn eine Begründung dabei war, konnten wir das nicht überprüfen, da wir die Daten nicht hatten", sagte der Zeuge und fügte hinzu: "Wir rufen doch nicht die Probanden an, um zu fragen, ob sie die sind, die wir abhören sollen." Abertausende Selektoren könnten nicht kontrolliert werden. Man könne lediglich überprüfen, ob ein Name zu einer entsprechenden Einwahl passe.
Allerdings finden sich unter den Selektoren auch zahlreiche Kommunikationsmerkmale, die sich nur schwer zuordnen lassen. Dazu gehören beispielsweise Gerätekennungen oder IP-Adressen. Nach Angaben von H. K. sollen sich sogar Hash-Werte unter den Suchbegriffen befinden. Im Grunde sei nur dann ein Check möglich, wenn der BND einen Selektor auch in seiner eigenen Datenbank führe. Uhrlau verteidigt wieder Operation Eikonal
Dieses Problem bestätigte auch der frühere BND-Chef Ernst Uhrlau, der am Donnerstag ein zweites Mal vom Ausschuss vernommen wurde. Der 69-Jährige deutete an, dass es sich bei Selektoren zu den europäischen Rüstungsfirmen EADS und Eurocopter nicht um offensichtliche E-Mail-Adressen gehandelt haben könnte. "Es kommt bei den Selektoren auf die Ergebnisse an, nicht auf die Begriffe selbst", sagte Uhrlau, der von 1998 bis 2005 für die Geheimdienstkontrolle im Kanzleramt zuständig war. Die Tatsache, dass sich die NSA für diese beiden Firmen interessierte, fiel offenbar erst auf, als entsprechende Treffer bei BND einliefen. Laut Uhrlau wurde dieser Vorfall aus dem Jahr 2005 aber nicht zum Anlass genommen, die NSA-Selektoren systematisch zu überprüfen. Dies geschah erst nach den Enthüllungen Edward Snowdens im August 2015.
In seiner Funktion als Geheimdienstkoordinator leitete Uhrlau im Jahr 2003 die Operation Eikonal in die Wege. In diesem Zusammenhang verteidigte er ein weiteres Mal seine Entscheidung, einen Telefon- und Internetknoten der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main ohne eindeutige rechtliche Grundlage abhören zu lassen. Es sei darum gegangen, mit der sogenannten Operation Eikonal den BND technisch mit Hilfe der NSA zu ertüchtigen. In das Vorgehen sei auch der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) eingebunden gewesen.
Uhrlaus Ausreden kaum nachvollziehbar
Damals sperrte sich die Deutsche Telekom zunächst gegen den Wunsch des Auslandsgeheimdienstes, in Inland Telefonleitungen anzuzapfen. Das Telekommunikationsunternehmen forderte vom Kanzleramt eine Bescheinigung, wonach ein solcher Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis rechtlich unbedenklich sei. Steinmeier soll damals in die Überlegungen eingebunden gewesen sein und das Vorgehen für gut befunden haben. Die kurze Bescheinigung unterschrieb Uhrlau dann selbst.
Ebenso wie in seiner Vernehmung vom vergangenen Juni verteidigte er das Vorgehen des Geheimdienstes, sich den Zugang zu ausländischer Internet-Kommunikation mit Hilfe einer vorgetäuschten G10-Genehmigung zu verschaffen und weder die Telekom, noch die G10-Kommission oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darüber zu informieren. Da sich bei IP-Verkehr nicht mehr zwischen ausländischen und inländischen Leitungen unterscheiden lässt, verlangte die Telekom eine Genehmigung der G10-Kommission, um ihren Internetknoten anzapfen zu können.
Auf die Frage des SPD-Abgeordneten Christian Flisek, warum dieses Vorgehen gewählt worden sei, antwortete Uhrlau mit einer wenig verständlichen Begründung. Der G10-Kommission müsse bekannt gewesen sein, dass bei jeder G10-Genehmigung sehr viel ausländische Kommunikation mitgehört werde. Es gebe sogar ein Missverhältnis zwischen den G10-Treffern und der abgehörten Auslandskommunikation, dem sogenannten Routineverkehr. Daher sei dieser "Überstieg zu einem neuen technischen Verfahren gewählt worden", sagte Uhrlau. Was nicht nur der Abgeordnete Flisek nicht ganz nachvollziehen konnte. Hat de Maizière falsch ausgesagt?
Die Frage Fliseks und des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz, ob Steinmeier dieses Vorgehen letztlich beschlossen habe, konnte Uhrlau nicht beantworten. Zumindest sei dem Kanzleramt die Existenz des Frankfurter Internetknotens bekannt gewesen. Auch über die Einstellung der Operation Eikonal im Jahr 2008 sei die Regierungszentrale informiert gewesen. Auf die Frage, ob der damalige Kanzleramtschef und heutige Innenminister Thomas de Maizière dies ebenfalls mitbekommen habe, antwortete Uhrlau: Er könne sich nicht vorstellen, dass der damalige Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche den CDU-Politiker nicht darüber informiert habe.
De Maizière hatte in seiner Vernehmung im vergangenen Juni hingegen versichert, mit der Operation Eikonal nie befasst gewesen zu sein. Fritsche und der Minister hatten sich dabei despektierlich über Uhrlau geäußert, der die "intensive Fähigkeit" besitze, "auslegungsfähige Sätze zu sagen" und gelegentlich "nicht im richtigen Film" gewesen sein soll. Wenn de Maizière nun in Erklärungsnöte käme, würde es Uhrlau sicherlich nicht stören.