"Cybermobbing ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das nicht ignoriert werden kann", erklärte Maas anlässlich des zweiten Cybermobbing-Kongresses. Ein eigenes "Cybermobbing-Gesetzt" lehnt er aber ab.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat ein entschlosseneres Vorgehen gegen Internetmobbing gefordert, sich aber zugleich gegen ein eigenes "Cybermobbing-Gesetz" ausgesprochen. "Cybermobbing ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das nicht ignoriert werden kann", erklärte Maas in einer Videobotschaft auf dem zweiten Cybermobbing-Kongress in Berlin. Elementar wichtig seien vorbeugendes Handeln – etwa verlässliche Alterskontrollen, funktionierende Moderationskonzepte und Meldesysteme – aber auch zivilgesellschaftliche Anstrengungen.
Die Regierung habe bereits die Strafen für Internetmobbing verschärft, sagte Maas. Wer ohne Erlaubnis der Betroffenen etwa Nacktbilder oder Gewaltszenen aufnimmt, im Internet verbreitet und so dem Ansehen des Abgebildeten erheblich schadet, muss jetzt eher mit Konsequenzen rechnen. Experten fordern weitere rechtliche Regelungen
Maas betonte aber auch, dass das Problem nicht durch Strafrecht alleine bekämpft werden könne – auch nicht durch einen Strafbestand des Cybermobbings. Kritiker sehen das anders: "Wir brauchen ein eigenes Cybermobbing-Gesetz, um Opfer zu schützen und Täter zu sensibilisieren", sagte Uwe Leest vom Bündnis gegen Cybermobbing.
Professor Dirk Heckmann, Rechtswissenschaftler von der Universität Passau, erklärte: Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes mit der Neufassung von Paragraf 201a des Strafgesetzbuches sei "ein erster guter Schritt, aber er reicht noch nicht aus". Wichtig seien rechtliche Regelungen, die das Problem einheitlich erfassen.