Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage eines Kölners ab, der sich gegen die Installation eines Funk-Rauchmelders wehren wollte. Der Mann fürchtete um seine Privatsphäre.
Ein Mieter aus Köln, der aus Sorge um persönliche Daten keine Funk-Rauchmelder in seiner Wohnung dulden will, ist mit seiner Verfassungsklage gescheitert. Der Mann berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht manipuliert werden könnten, befanden die Karlsruher Richter. Mangels Aussicht auf Erfolg nahmen sie die Klage gar nicht erst zur Entscheidung an. Der Beschluss vom 8. Dezember wurde jetzt veröffentlicht.
Die Wohnungsbaugesellschaft will das Modell einbauen, weil es sich aus der Ferne warten lässt. Das Gerät prüft über Ultraschall, ob seine Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal im Monat einem Datensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Bewegungsprofile erstellen und Gespräche aufzeichnen, wie der Kläger behauptet hatte, können die Geräte nach Herstellerangaben nicht. Mit seiner Klage war er bereits beim Amtsgericht und dem Landgericht Köln gescheitert.