Ein Mitglied der State Assembly in Kalifornien will den Verkauf von verschlüsselungsfähigen Smartphones ohne Hintertür verbieten und hat dafür einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Ihm geht es vor allem darum, Menschenhandel zu verhindern, denn die Beweise finden sich in verschlüsselten Smartphones.
Ausgerechnet in Kalifornien hat Jim Cooper, Mitglied der California State Assembly, einen Vorschlag für ein Gesetz eingereicht, das den Verkauf oder das Leasing von verschlüsselten Smartphones ohne Hintertür unter Strafe stellt. Entweder Hard- oder Software müssten die Möglichkeit bieten, bei einer richterlichen Anordnung die integrierte Verschlüsselung zu umgehen.
Laut dem Vorschlag AB1681 soll der Handel mit Smartphones, die die Bedingungen nicht erfüllen, mit 2.500 US-Dollar Strafe (Civil Penalty) pro Gerät geahndet werden. Das soll für alle Geräte gelten, die ab dem 1. Januar 2017 produziert und verkauft werden. Die Strafe dürfe nicht an den potenziellen Kunden als Aufpreis weitergegeben werden. Das Gesetz bezieht sich nur auf den Bundesstaat Kalifornien, jenem Staat, in dem sich das Silicon Valley mit seinen zahlreichen IT-Unternehmen befindet. Der Kauf in einem anderen Bundesstaat wäre noch zulässig. Menschenhandel und verschlüsselte Smartphones
Cooper begründet die Initiative mit der Bekämpfung von Menschenhandel und insbesondere der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern. Er will Smartphone-Hersteller und Entwickler von Betriebssystemen so dazu zwingen, Aushebelungen von Verschlüsselungen in die Systeme einzubauen. Es gehe ihm dabei nicht unbedingt darum, dass der Staat die Verschlüsselung direkt aushebeln kann. Es sei ihm auch recht, wenn etwa der Hersteller das kann. Zudem betont er, dass ein Richter eine neutrale Partei sei, die die Anordnung gibt - nicht die NSA oder Edward Snowden. Die Öffentlichkeit werde von dieser Hintertür nicht betroffen sein, versichert Cooper.
Sollte der Vorschlag Erfolg haben, dürfte dies für Kalifornien praktisch einem Verkaufsverbot entsprechen. Damit würde beispielsweise Apple in seinem Heimatbundesstaat keine iPhones mehr verkaufen dürfen. Es darf bezweifelt werden, dass Smartphone-Hersteller durch den Druck eines einzelnen US-Bundesstaats dazu bewegt werden können, Hintertüren einzubauen. Allerdings gibt es entsprechende Bemühungen auch im Bundesstaat New York. Ein ähnlich formulierter Vorschlag zielt ebenfalls darauf ab, den Verkauf von nicht per Hintertür entschlüsselbaren Smartphones zu verhindern. Interessanterweise wird der Gebrauchthandel ausgeschlossen. Der Verkauf von Neugeräten im Handel ist jedoch einer der betroffenen Verkaufswege. Auch hier ist aber das Beziehen eines Gerätes in einem anderen Bundesstaat möglich.
Die Auswirkungen auf Kriminelle dürften gering sein, selbst wenn die Vorschläge zu gültigen Gesetzen würden. Damit das Gesetz effektiv wird, müssten alle Smartphone-Hersteller und auch alle Entwickler von Betriebssystemen entsprechende Hintertüren einbauen. Zudem dürften insbesondere Kriminelle, die professionellen Menschenhandel betreiben, durch die Gesetzgebung kaum an ihrem Tun gehindert werden. Wer mit Menschen illegal handeln kann, wird mit dem Handel mit Smartphones kaum Schwierigkeiten haben. Zudem bleibt die Gesetzeslücke, dass der Besitz eines solchen Smartphones unproblematisch ist. Und dass der Erwerb auf dem Gebrauchtmarkt problemlos möglich ist, dürfte sich in kriminellen Kreisen schnell herumsprechen. Die Gesetze übersehen zudem die Unabhängigkeit von Apps vom Betriebssystem. Auch auf einem Smartphone mit Full Disk Encryption samt Hintertür zur Entschlüsselung lassen sich unabhängig davon weitere Apps installieren, die eine eigene Verschlüsselung mitbringen. Ein solches Gesetz würde also eher bei einfachen Kriminellen zu Erleichterung bei der Beweissicherung führen.