Ein neues Webportal sammelt die Urteile der deutschen Bundesgerichte. Allerdings scheint das neue Angebot des Justizministeriums noch nicht zuverlässig zu funktionieren.
Urteile der höchsten deutschen Gerichte können ab sofort in einem zentralen Internetportal abgerufen werden. Unter https://www.rechtsprechung-im-internet.de finden Verbraucher aktuelle und grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts seit dem Jahr 2010. Betrieben werde das Portal vom Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit der juris GmbH, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
Die Entscheidungen werden angeblich ungekürzt bereitgestellt. Neben bestimmten Basisinformationen wie dem Aktenzeichen oder dem Entscheidungsdatum werden auch die Leitsätze des Gerichts, die Rechtsnormen, die für den Inhalt der Entscheidung von Bedeutung waren, und Informationen zu Entscheidungen der Vorinstanzen angegeben. Zum Start verfügt die Datenbank über mehr als 35.000 Entscheidungen. Jährlich sollen etwa 6.000 hinzukommen. Import funktioniert noch nicht zuverlässig
Die Entscheidungen stehen in den Formaten HTML, PDF und XML zu Anzeige, Ausdruck und Download zur Verfügung. Mit mehr als 10.000 Entscheidungen findet sich der Bundesgerichtshof (BGH) bislang am häufigsten in der Datenbank.
Im Vergleich zu dem neuen Angebot liefern die bestehenden Datenbanken der Gerichte jedoch deutlich mehr Informationen. So finden sich auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts alle Entscheidungen seit dem Jahr 1998. Zudem scheint der Import der Datensätze in das neue Portal noch nicht zuverlässig zu funktionieren. Zwar ist die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in dem neuen Angebot bereits enthalten. Allerdings in so verkürzter Form, dass kein Zusammenhang mit dem jüngst in Kraft getretenen Gesetz erkennbar ist. Über eine Volltextsuche mit den Stichworten Vorratsdatenspeicherung oder Höchstspeicherfrist würde sich die Entscheidung nicht finden lassen. Der tatsächliche Beschluss des Gerichts ist hingegen wesentlich ausführlicher.