Der Bundestrojaner zur Onlinedurchsuchung gehört zu den umstrittensten Ermittlungsmethoden der Polizeibehörden. Das Bundeskriminalamt darf seine selbst entwickelte Software jetzt trotzdem wieder einsetzen.
Der vom Bundeskriminalamt selbst entwickelte Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) darf ab sofort eingesetzt werden. Zunächst hatte der Deutschlandfunk berichtet, dass sowohl das Ministerium selbst als auch das Bundeskriminalamt bestätigt hätten, dass die Genehmigung kurz bevorstehe. In der Regierungspressekonferenz wurde heute erklärt, dass das BMI die Einwilligung jetzt erteilt habe, wie Journalisten berichten. Eigentlich sollte die Software schon im vergangenen Herbst zur Verfügung stehen - einen Grund für die Verzögerung liefert der Deutschlandfunk nicht. Das BKA hatte den Trojaner in den vergangenen Jahren selbst entwickelt, weil die kommerziell erhältlichen Lösungen die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllten. Das Gericht hatte im Jahr 2008 in einem Urteil hohe Hürden sowohl für den Einsatz eines solchen Trojaners als auch für den Funktionsumfang festgelegt. So darf Software mit dem vollen Funktionsumfang eines Trojaners nur zum Einsatz kommen, um überragende Gefahren für Leib und Leben von Menschen oder Straftaten gegen den Bestand des Staates abzuwehren. Der jetzt entwickelte Trojaner soll nach Angaben der Behörden nur zum Abhören von direkt auf dem Gerät verschlüsselten Kommunikationsmitteln eingesetzt werden - dafür würden dann niedrigere Hürden gelten. Beispiele für diesen Einsatzzweck sind VoIP-Lösungen wie Skype und Messenger sowie möglicherweise PGP-verschlüsselte E-Mails. Weiterhin Bedenken gegen den Einsatz der Software
Kritiker haben weiterhin Bedenken gegen den Einsatz von Quellen-TKÜ-Software. Einerseits ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Quellen-TKÜ weiterhin umstritten, andererseits gibt es bislang keine unabhängige Prüfung des Quellcodes. Zwar war das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an dem Vorgang beteiligt - doch die Unabhängigkeit der Behörde wird wegen der Nähe zu den Nachrichtendiensten immer wieder in Zweifel gezogen.
Zwischenzeitlich hatte das Bundeskriminalamt eine Kopie des Finfisher-Trojaners Finspy erworben - zu Testzwecken, wie es damals hieß. Dafür zahlte die Behörde mindestens 150.000 Euro an den Finfisher-Reseller Elaman, der im gleichen Gebäude sitzt wie der Spyware-Hersteller selbst. Eine Prüfung des Finfisher-Quellcodes wurde von dem umstritten IT-Outsourcing-Unternehmen CSC Deutschland durchgeführt. Das Produkt wird in zahlreichen autoritären Staaten eingesetzt, unter anderem in Ägypten und Bahrain - die OECD hatte das Unternehmen wegen mangelnder Menschenrechtsprüfungen gerügt.