Das Team von Slysoft macht nach dem Ende der Firma allein weiter. Ein Update für den Ripper AnyDVD und AnyDVD HD steht bereit. Zielgruppe seien nicht Release Groups, sondern DVD- und Blu-ray-Käufer, die vom Geoblocking genug hätten.
Beschäftigte von Slysoft machen weiter und stellen eine neue Version von AnyDVD von Belize aus zum Download bereit. "SlySoft ist tot, lang lebe Redfox", heißt es im Changelog zu AnyDVD Version 7.6.9.1. Ein Team-Entwickler mit dem Forennamen Peer erklärte: "Piraten waren nie unsere Zielgruppe." Sie hätten immer nur einen kleinen Teil der Nutzerschaft ausgemacht und gehörten wohl auch nicht zu den zahlenden Kunden. AnyDVD sei aus der Frustration einiger Leute heraus geschaffen worden, die genug von der mangelnden Abspielbarkeit von DVDs und später von Blu-rays gehabt hätten. "Piraterie ist ein Problem. Man kann nicht leugnen, dass das der Filmindustrie schadet. Und man kann nicht leugnen, dass wir unfreiwillig der Piraterie geholfen haben. Genau wie der Glasschneider unfreiwillig beim Einbruch hilft."
Für die illegale Release-Szene bedeute das Fehlen von AnyDVD HD erhebliche Probleme beim Brechen des Kopierschutzes auf Blu-rays, hatte ein Insider von einer bekannten P2P-Gruppe dem Onlinemagazin Torrentfreak gesagt. Aktualisiertes AACS (Advanced Access Content System) werde damit nicht mehr so schnell zu überwinden sein. Bisher keine Neukunden zugelassen
Die neue Software ist nur nutzbar für Kunden, die bereits eine lizenzierte Kopie des Programms gekauft haben. Neukunden könnten erst in einigen Wochen bedient werden, wenn wieder eine Bezahlfunktion implementiert sei.
Ende Februar hatte Slysoft die Schließung bekanntgegeben. Zuvor hatte die Lizenzierungsfirma Advanced Access Content System Licensing Administrator (AACS LA) die US-Regierung ersucht, den Inselstaat Antigua und Barbuda, in dem Slysoft seinen Sitz hatte, auf die Priority Watch List für Urheberrechtsverletzungen zu setzen. Während die Website danach abgeschaltet wurde, war das Forum als Subdomain von SlySoft.com weiter online.
Laut Urheberrechtsgesetz ist es in Deutschland verboten, "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen.
Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte Golem.de: "Es gibt grundsätzlich das Recht auf Privatkopie. Gemäß Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes ist es erlaubt, einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebige Träger vorzunehmen." Es gebe aber wichtige Ausnahmen zu beachten. "Nach Paragraf 95a ist es verboten, eine private Kopie herzustellen, die nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen möglich ist. Da heutzutage die Mehrheit aller Musik- und Filmwerke einen Kopierschutz besitzt, hebelt diese Ausnahme das grundsätzlich gegebene Recht auf Privatkopie nahezu aus."
Einen vorhandenen Kopierschutz mit Hilfe von AnyDVD zu umgehen, sei somit verboten. Eine rechtswidrig hergestellte Kopie habe zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Verletzer, der Urheber habe aber sehr wohl gemäß Paragraf 97 zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Und diese hätten in der Praxis oftmals einen erheblichen finanziellen Umfang.