Eine Verbraucherzentrale kritisiert die Telekom für die Drosselung von Spotify-Kunden scharf: Die Änderungen hätten nichts mit Netzneutralität zu tun. Die Telekom weist dies zurück.
Eine Verbraucherzentrale wirft der Deutschen Telekom vor, bei ihren Änderungen der Spotify-Nutzung nicht ehrlich zu sein. Der Konzern hatte bekanntgegeben, seinen Partner Spotify nicht mehr von der Drosselung auszunehmen. Grund sei das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens müsse deswegen auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Doch auch weiterhin belaste die Nutzung von Spotify das Datenvolumen nicht, versicherte das Unternehmen. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärte am 4. April 2016: "Wenn nun die Telekom behauptet, dass sie mit der Änderung ihres Spotify-Modells dem neuen Netzneutralitätsgebot gerecht werden würde, wird wohl eher der Nutzer für dumm verkauft". Denn die Behauptung könne nur richtig sein, wenn sich das Streamen von Spotify auch bereits auf das Inklusivvolumens auswirke. "Da das Inklusivvolumen aber nach wie vor von der Spotify-Nutzung ungeschmälert bleibt und erst dessen ohnehin erfolgende Drosselung auch Spotify verhindert, hat das mit Netzneutralität sehr wenig zu tun", kritisierte Henschler. Telekom wirft Verbraucherzentrale schlechten Stil vor
Telekom-Sprecher Philipp Blank erklärte Golem.de: "Wir halten uns an Recht und Gesetz. Dass die Verbraucherzentrale Sachsen die EU-Verordnung anders interpretiert, mag ja sein. Dass sie uns unterstellt, wir würden unsere Kunden für dumm verkaufen, ist schlechter Stil."
Die Nutzung von Spotify belaste das monatliche Inklusivvolumen des gebuchten Tarifs auch künftig nicht. "Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden. Erst wenn ein Kunde das Datenvolumen mit anderen Internetdiensten wie Videos, Mails, Messaging aufgebraucht hat, ist auch Spotify betroffen. Das ist die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns", sagte Blank. Die Bundesnetzagentur sei hier die zuständige Aufsichtsbehörde.