Eine Folgeinsolvenz von Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de könnte dazu führen, dass Besitzer bestimmter Tickets nicht fliegen können. "Inhaber solcher Flugkarten müssten dann damit rechnen, nicht abgefertigt zu werden", hieß es bei einer großen deutschen Reisegesellschaft zur Insolvenz von Unister.
Wenn die Unister-Firmentöchter Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de in eine Folgeinsolvenz geraten, könnten die Kunden ihr Geld eventuell verlieren. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Angaben von großen Reiseveranstaltern. Verbraucherschützer hatten in einer ersten Reaktion erklärt, Pauschalurlauber seien gesetzlich versichert. Kundengelder für nicht versicherte Einzelleistungen gingen direkt an die vermittelten Anbieter. Doch Flugtickets, die von Fluege.de und Ab-in-den Urlaub.de auf eigene Rechnung verkauft wurden, statt sie nur zu vermitteln, könnten Probleme bereiten. Solche Sonderangebote besorgten sich die Unister-Firmentöchter aus den Restbeständen großer Veranstalter, wie ein Sprecher bei Unister dem Handelsblatt bestätigte.
In der Vergangenheit führte das laut dem Bericht dazu, dass beispielsweise Condor-Flüge, die deutschlandweit zum Einheitspreis in den Verkauf gingen, auf einigen Discountseiten deutlich günstiger auftauchten. Wenn die kassierten Kundengelder noch nicht an die ursprünglichen Reisegesellschaften weitergeleitet wurden, könnte es Probleme geben. "Inhaber solcher Flugkarten müssten dann damit rechnen, nicht abgefertigt zu werden", hieß es laut Handelsblatt bei einer großen deutschen Reisegesellschaft. Solche Forderungen müssten die Betroffenen dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden.
Ob ein Ticket direkt vom Reiseveranstalter oder auf Rechnung einer Unister-Tochter verkauft wurde, ließe sich vom Urlauber zudem schwer erkennen.
Nach dem Insolvenzantrag der Unister Holding schließt der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Insolvenz der Tochterfirmen des Konzerns nicht aus. Das erklärte Flöther dem MDR-Magazin Umschau. "Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass es da einen Ansteckungseffekt oder einen Dominoeffekt gibt. Das muss man jetzt prüfen", sagte er. Für die Unister Holding wurde am 18. Juli die Insolvenz beantragt.