Wer das Feuerwerk genau erfunden hat, ist nicht belegt. Klar ist nur, dass es Chinesen oder die Inder waren. Genaue Recherchen von Wissenschaftler führten bisher ins leere.
China hat das Schwarzpulver erfunden
Wer das Feuerwerk nun genau erfunden hat, dafür gibt es keine eindeutige Belege. Klar ist nur, dass es entweder die Chinesen oder die Inder waren, und dass es das Feuerwerk bereits seit über 1000 Jahren gibt. Die Chinesen ließen bereits im Jahre 960 die ersten Raketen in den Himmel fliegen. Grundlage war das Schwarzpulver, dass jedoch bereits 250 nach Christi bekannt war. An Feuerwerk dachte hier noch niemand, die von den Chinesen sogenannten Feuerpfeile wurden als Kriegswaffen genutzt. Ende des 13. Jahrhunderts soll das Schwarzpulver über den Seeweg nach Europa gekommen sein. Im Jahre 1379 wurde das erste Feuerwerk für Friedenszwecke gezündet. Damals bestand es jedoch nur aus einfachem Schwarzpulver. Besonders der Hochadel entdeckte es für seine Feierlichkeiten und wurde zu jedem Anlass genutzt, bis dem Adel das Geld ausging. Die erste richtige Fabrik für Feuerwerke und damit der Einzug auf dem deutschen Markt gelang im Jahre 1838 Georg Berckholz mit seiner ersten Feuerwerksfabrik. Bis dato war das Feuerwerk zwar bekannt, aber wurde in Deutschland nicht in einer Fabrik produziert. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es zahlreiche Feuerwerksfirmen. Erfunden wurden hier dann auch bunte Feuerwerke in sämtlichen Formen und Farben.
Für Feuerwerke gelten strenge gesetzliche Bestimmungen
Seit 2005 dürfen nur Firmen mit einer Lizenz Feuerwerkskörper importieren oder exportieren. Privatpersonen ist der Import/Export strengstens untersagt und stellt eine Straftat dar. Möchten Sie ein öffentliches Feuerwerk veranstalten, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Hier ist ganz klar festgehalten, wann die Zündung der Körper zu beginnen hat und wann Sie abgeschlossen sein muss. Die Feuerwerkskörper dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines Jahres verkauft werden. Bei Zuwiderhandlungen kann dem Verkäufer die Verkaufslizenz entzogen werden. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Feuerwerke dürfen nicht in der Nähe von Altenheimen, Kindergärten, Kirchen und Krankenhäusern gezündet werden.