Die Daten von über 700.000 Patienten des National Health Service (NHS) wurden gegen deren Willen Dritten zugänglich.
Bis zu 700.000 Briten wurden hintergangen. Sie hatten explizit angegeben, dass die von ihren Hausärzten gespeicherten Gesundheitsdaten nicht an Dritte weitergegen werden dürfen. Nachdem vergangene Nacht verschiedene englische Nachrichten-Magazine darüber berichtet hatten, wurden sofort Forderungen nach einer öffentlichen Untersuchung durch den Überwachungsbeauftragten für Datensicherheit laut. Es soll geklärt werden, wie zukünftig in der Praxis weiter verfahren werden darf.
Im Januar stellte sich heraus, dass der NHS Zehntausende Anfragen von Patienten missachtet hatte. Sie wollten aus dem Info-System aussteigen, nachdem Beamte eingeräumt hatten, dass die Ausschlussklausel über die gemeinsame Nutzung von Patientendaten über Behandlungen wie Krebsvorsorge-Untersuchungen nicht berücksichtigt würden. Die Ausschlussklausel wurde extra zum umstrittenen Behandlungsdaten-Programm care.data eingebaut, das im März vergangenen Jahres wegen der Bedenken zum Datenschutz auf Eis gelegt wurde.
Auch in Deutschland fallen Patientendaten aus Arztpraxen unter die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. Was passiert, wenn IT-Dienstleister mit diesen Daten umgehen, soll hierzulande derzeit neu geregelt werden.