Niemand mag daran denken, aber schnell können durch Krankheit oder Unfall von jetzt auf gleich völlig neue Lebenssituationen entstehen, in denen Betroffene nicht mehr die Möglichkeit haben, selbständig Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht ist angesichts dessen das perfekte Instrument, um das eigene Leben auch in einem solchen Unglücksfall gezielt zu steuern und Angehörigen womöglich schwere Entscheidungen abzunehmen.
Vor plötzlicher Krankheit oder Unfällen ist niemand gefeit, insofern ist eine Vorsorgevollmacht für jedes Alter zu empfehlen und nicht nur für Personen älterer Generationen. Im Grunde genommen ist niemand zu jung, um eine solche Vollmacht zu erstellen. Das aktuelle Durchschnittsalter liegt gemäß Angaben der Bundesnotarkammer bei über 65 Jahren, die Lebenswirklichkeit lässt sich aber nicht an starren Altersgrenzen festmachen.
Inhaltliche Aspekte: Was steht in einer Vorsorgevollmacht?
Die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist nicht ganz einfach, denn wer will sich schon mit möglichen Zukunftsszenarien beschäftigen? In jedem Falle muss der Text so individuell wie möglich sein und zum Leben der Person passen. Wer unerfahren ist und sich nicht rechtlich beraten lassen möchte, trifft mit einem professionellen Mustertext sicher eine gute Wahl, denn in einem solchen werden alle relevanten Bereiche abgedeckt, sodass eine Individualisierung sehr gut möglich ist. (Unterhalb des Artikels finden Sie einen Link zum Muster des MBJV für eine Vorsorgevollmacht). Über die Inhalte und den Umfang der Vorsorgevollmacht kann der Verfasser übrigens selber frei bestimmen. Er legt somit in vollem Bewusstsein das fest, was er später eventuell nicht mehr steuern bzw. bestimmen kann. Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit die Wichtigkeit dieses Dokumentes: Es geht um nicht weniger als die willentliche Steuerung des eigenen Lebens. Für viele Menschen ist dies nicht nur mit Würde verbunden, sondern auch mit der beruhigenden Gewissheit, alles für den Notfall ‚geregelt‘ zu haben.
Zu den typischen Bereichen einer Vorsorgevollmacht gehören insbesondere
vermögensrechtliche Angelegenheiten (Verfügung von Bankkonten und Sparbücher als konkretes Beispiel) persönliche (gesundheitliche) Anliegen wie Einwilligungen in Operationen, Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder die Unterbringung in einem Pflegeheim
Unter Umständen kann es je nach Lebenssituation Sinn machen, einen fachärztlichen Rat einzuholen, um Entscheidungen in der Vollmacht schriftlich zu fixieren, die der zu erwartenden Realität auch entsprechen. Es besteht auch die Option, eine so genannte Untervollmacht zu erteilen. In einem solchen Fall ist es aber nötig, dass das Verhältnis zwischen den Bevollmächtigten im Dokument genau beschrieben wird. Eine Stellvertretung ist aber in sehr persönlichen Angelegenheiten wie der Testamentserrichtung oder der Eheschließung ausgeschlossen.
Eine Vertrauensangelegenheit: Über das Wesen der Bevollmächtigten
Jenseits des formalen Dokuments darf der menschliche Aspekt niemals außer Acht gelassen werden. Zu bedenken ist, dass ausgewählte Bevollmächtigte Vertrauenspersonen sind, die unter Umständen schwerste Entscheidungen mit großer Tragweite zu treffen haben. Ein Bevollmächtigter handelt eigenverantwortlich, er wird grundsätzlich nicht von einem Gericht überwacht. Oftmals sind auch die Aufgaben, die ein Bevollmächtigter im Ernstfall zu erledigen hat, nicht einfach. Bevor also eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt wird, sollte diese Person des Vertrauens gefragt und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Durch ein persönliches Gespräch bekommt der formale Aspekt einen menschlichen Rahmen, der den Umgang mit den Inhalten zu jeder Zeit wesentlich erleichtert.
Es ist nie zu früh, sich Gedanken über eine Vorsorgevollmacht zu machen!
schwere Krankheiten, Schicksalsschläge oder Unfälle können jeden treffen eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, die eigene Zukunft von der Gegenwart aus zu bestimmen die Inhalte einer Vorsorgevollmacht können individuell an die eigene Lebenssituation angepasst werden ein professioneller Vordruck bietet eine verlässliche Rechtsgrundlage im Bedarfsfall kann eine rechtliche Fachberatung eine sinnvolle Ergänzung sein die benannte Vertrauensperson sollte vorher persönlich gefragt werden und einverstanden sein