Eine "Regulierung" von Gesichtserkennung ,die alles schrankenlos erlaubt ist, für neun Bürgerrechtler und Verbraucherschützer Zeitverschwendung. Sie haben es aufgegeben, weiter zu verhandeln. Seit Februar 2014 versucht die US-Regierung, eine weiche Regulierung des kommerziellen Einsatzes von Gesichtserkennung einzuführen. Die National Telecommunications and Information Administration (NTIA), eine Abteilung des Handelsministeriums, will, dass sich alle Interessenträger auf ein freiwilliges Regelwerk einigen. Doch nun haben neun prominente Bürgerrechtler und Verbrauchschützer aufgegeben. Denn die Wirtschaftsvertreter seien nicht bereit, auch nur irgend etwas einzuschränken.
Die Bürgerrechtler berichten, dass die Vertreter der kommerziellen Anwender keinem einzigen Beispiel gemeinsam zustimmen konnten, in dem Gesichtserkennung ohne Zustimmung des Betroffenen unzulässig wäre. "Derzeit glauben wir nicht, dass die NTIA-Verfahren Regeln über Privatsphäre hervorbringen werden, die adäquaten Schutz gegen den Einsatz von Gesichtserkennung bietet", stellen die Nichtregierungsorganisationen fest. Sie fordern, dass Gesichter von Verbrauchern nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung ausgelesen werden dürfen. "In den jüngsten NTIA-Sitzungen haben die Wirtschaftsvertreter es nicht geschafft, sich auch nur auf ein einziges konkretes Beispiel zu einigen, in dem Gesichtserkennung erst nach Zustimmung eines Verbrauchers erfolgen sollte", schreiben die neun Organisationen. Zu Ihnen zählen das Center for Democracy & Technology (CDT), die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU).
"Als absolutes Minimum sollten Personen eine öffentliche Straße entlang gehen dürfen, ohne befürchten zu müssen, dass Unternehmen, von denen sie noch nie gehört haben, jede ihrer Bewegungen verfolgt und sie mittels Gesichtserkennung namentlich identifiziert", schreiben die Organisationen. "Leider war es unmöglich, selbst über diese grundlegende, spezifische Vorgabe eine Einigung zu erzielen." NTIA macht weiter
Gegenüber heise online zeigte sich die NTIA enttäuscht über den Rückzug der Bürgerrechtler und Verbraucherschützer. Die Behörde will aber weitermachen: "Eine erhebliche Zahl an Interessenvertretern möchte das Verfahren weiterführen und eine Arbeitsgruppe einrichten, die einige der haarigsten Privatsphärethemen über Gesichtserkennung angehen wird." Wer an den Verhandlungen beteiligt ist, sagt die NTIA nicht: "Wir führen keine Liste der Teilnehmer. Das Verfahren ist offen für jeden, der teilnehmen möchte." Auf Unternehmensseite seien beispielsweise Microsoft, Facebook, die International Biometrics Industry Association, die Computer and Communications Industry Association (CCIA), ein Einzelhandelsverband sowie eine Lobbyorganisation der Onlinehändler aktiv.
Auch das Future of Privacy Forum beteilige sich weiter. Aus Sicht der NTIA ist dieses Forum eine "Privacy Group". Die Organisation ist immerhin so transparent, ihre Geldgeber zu nennen. Drei Viertel kommen von Unternehmen. Die Top 10 nach finanziellem Beitrag sind AT&T, Facebook, Google, Apple, American Express, Disney, Bank of America, Amazon.com, Tune sowie Ernst & Young. Das restliche Budgetviertel kommt von Stiftungen, und da vor allem von der Bill und Melinda Gates Foundation. Freiwillige Unterwerfung
Wann das Regelwerk über Gesichtserkennung fertig sein wird, will die NTIA nicht abschätzen. Die Behörde weist darauf hin, dass sie lediglich den Rahmen für das Verfahren bietet. "Die Interessenvertreter werden die zukünftige Richtung des Verfahrens und das endgültige Dokument steuern", teilte die NTIA-Sprecherin Juliana Gruenwald heise online mit.
Schon zum Eröffnungstreffen im Februar 2014 hatte die Behörde ihre neutrale Position betont. Ein etwaiges Ergebnis ist nur für jene Firmen bindend, die sich ausdrücklich unterwerfen. Sollten sie gegen die Regeln verstoßen, könnte die Federal Trade Commission (FTC) gegen sie klagen. Wer sich nicht unterwirft, muss sich nicht an die Regeln halten.
Auch Drohnenbetreiber sollen sich selbst einschränken
Das Selbstregulierungsprozedere über Gesichtserkennung ist Teil einer Initiative von US-Präsident Barack Obama. Im Februar 2012 hatte er seine Vorstellungen von Verbraucherprivatsphäre im Internet vorgestellt. Obama setzt auf Selbstregulierung und forcierte damals unter anderem das Modell "Do Not Track" in Webbrowsern. Der Erfolg des Modells ist bescheiden.
Auch für die Auswirkungen fliegender Drohnen auf die Privatsphäre unbeteiligter Bürger wünscht sich die Regierung Selbstregulierung. In einer Anhörung im US-Senat Ende März führte John B. Morris, Director for Internet Policy der NTIA, ausgerechnet das Selbstregulierungsverfahren über Gesichtserkennung als positives Beispiel an. Dabei gibt es noch gar kein Ergebnis. "Kennzeichen dieser Verfahren ist, dass sie offen, transparent und vom Konsensprinzip getragen sind", sagte Morris zu den Senatoren.